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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALBAKOM GmbH

 

§1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen werden stets ausschließlicher Inhalt der von ALBAKOM GmbH abgeschlossenen Verkaufsverträge, sowie sämtlichen Leistungen und Lieferungen. Entgegenstehende Vertragsbedingungen der Kunden von ALBAKOM GmbH gelten nur dann, wenn ALBAKOM GmbH dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALBAKOM GmbH gelten auch dann, wenn ALBAKOM GmbH in Kenntnis entgegenstehender Vereinbarungen ihrer Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der vorbehaltlosen Entgegennahme der Lieferung und Leistung der ALBAKOM GmbH gelten die Verkaufsbedingungen von ALBAKOM GmbH als angenommen. Nebenabreden sowie Ergänzungen der mit den Kunden geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis bedarf gleichfalls der Schriftform. Die Firma ALBAKOM GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.

§2 Angebot / Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Firma ALBAKOM GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ALBAKOM GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt. Die von ALBAKOM GmbH erstellte Auftragsbestätigung enthält alle getroffenen Abreden und Nebenabreden. Bei sofortiger Ausführung des Geschäfts gilt der Lieferschein/Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Lieferschein/Rechnung enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kommt ein Vertrag nur mit schriftlicher Annahme zustande.
  2. Die Verkaufsbedingungen der ALBAKOM GmbH haben Geltung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Kunden der ALBAKOM GmbH.
  3. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung der Firma ALBAKOM GmbH sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von ALBAKOM GmbH zumutbar sind. Die Firma ALBAKOM GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit dem technischen Fortschritt dienende Konstruktionsänderungen vorzunehmen.

§3 Preis, Service

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto ab Geschäftssitz der Firma ALBAKOM GmbH in Rostock, ausschließlich Versand und Verpackung; letztere werden gesondert in Rechnung gestellt. Transportversicherung, Montage und Einweisungskosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie vom Kunden schriftlich in Auftrag gegeben worden sind. Die Art des Versandes wird von ALBAKOM GmbH bestimmt, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Sämtliche zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen ALBAKOM GmbH zur Preisanpassung.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der Firma ALBAKOM GmbH enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und zwar nach der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  3. Im Falle des unberechtigten Rücktritts des Kunden sind die der Firma ALBAKOM GmbH nachweislich entstandenen Aufwendungen zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 2 % des Auftragswertes zu erstatten. Diese Ansprüche bestehen vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche der Firma ALBAKOM GmbH.
  4. Serviceleistungen und übrige Kundendienstleistungen übernimmt die Firma ALBAKOM GmbH nur nach gesonderter Vereinbarung

§4 Liefer-/Leistungszeit

  1. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Firma ALBAKOM GmbH verpflichtet sich, Lieferzeiten nach bestem Wissen anzugeben und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung einzuhalten. Vereinbarte Lieferfristen gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, nicht als kaufmännisches Fixgeschäft. Bei Verspätungen, insbesondere bei Verzögerung in der Selbstlieferung, hat der Kunde nur ein Rücktrittsrecht nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Teillieferungen und Leistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten.
  2. Wird von der Firma ALBAKOM GmbH bei einem von ihr nachweislich abgeschlossenen Deckungsgeschäft binnen 6 Monaten dem Kunden genannten Liefertermin nicht beliefert, so ist die Firma ALBAKOM GmbH berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden wird ALBAKOM GmbH die entsprechenden Ansprüche gegen ihren Lieferanten abtreten.
  3. Falls die Firma ALBAKOM GmbH aus von ihr zu vertretenen Gründen in Verzug gerät, so ist in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ihre Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Forderungen aus Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Haftung auf Schadenersatz ist auf den Betrag beschränkt, der typischerweise bei Geschäften, die dem vorliegenden Vertrag entsprechen, entstehen kann. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so begründet Lieferverzug, den ALBAKOM GmbH zu vertreten hat, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
  4. Teillieferungen sind zulässig. Bei unberechtigter Verweigerung der Annahme, auch von Teillieferungen, tritt Schuldnerverzug ein. Wenn sich der Kunde in Verzug befindet, ist ALBAKOM GmbH berechtigt, die angebotene Ware bei sich oder bei Dritten einzulagern und die verkehrsüblichen Lagerkosten bzw. weitere entstehende Mehrkosten zu fordern. Mit Eintritt des Verzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
  5. Die erneuerte Anlieferung der nicht angenommenen Ware kann nach Wahl von ALBAKOM GmbH von Vorkasse einschließlich des Verzugsschadens oder Sicherheitsleistung für den Kaufpreis sowie der Lagerkosten abhängig gemacht werden. Falls sich der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug befindet, so behält sich ALBAKOM GmbH vor, weitere Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§5 Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergehen worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ALBAKOM GmbH verlassen hat. Bei Sendungen an ALBAKOM GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei ALBAKOM GmbH.

§6 Zahlungsbedingung

  1. Die Rechnungen der Firma ALBAKOM GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ALBAKOM GmbH über den entsprechenden Beitrag der berechneten Lieferung/Leistung verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Schecks oder Wechsel ordnungsgemäß eingelöst wurden.
  2. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von ALBAKOM GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Kommt der Kunde in Verzug, so ist ALBAKOM GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von ALBAKOM GmbH zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von der Firma ALBAKOM GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes und bis zur Einlösung aller zahlungshalber gegebenen Wechsel und Schecks Eigentum der Firma ALBAKOM GmbH. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
  2. Die Be- und Verarbeitung der von ALBAKOM GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsbetriebe ist zulässig. Unzulässig ist jedoch die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von ALBAKOM GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Die Be- und Verarbeitung der von ALBAKOM GmbH gelieferten noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der ALBAKOM GmbH, ohne das daraus Verbindlichkeiten für die Firma ALBAKOM GmbH erwachsen können Bei Einbau der von ALBAKOM GmbH gelieferten Waren in andere Waren durch den Käufer wird die Firma ALBAKOM GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. 

§8 Gewährleistung

  1. Die Firma ALBAKOM GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ALBAKOM GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Firma ALBAKOM GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch/Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden/Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen/Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen/Feuchtigkeit aller Art/falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, dadurch der Fehler zumindest mit verursacht worden ist. Schließlich entfällt die Gewährleistung, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unersichtlich gemacht werden. Die Gewährleitungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Die Gefahr im vorbenannten Sinne geht mit der Absendung bzw. Bereitstellung der Kaufsache über. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und erstreckt sich auch auf Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, ausgenommen sind jedoch Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§823 BGB). Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Firma ALBAKOM GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleitungszusagen der Hersteller im vollen Umfang an den Kunden weiter, jedoch ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma ALBAKOM GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte und insoweit ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Firma ALBAKOM GmbH über. Falls die Firma ALBAKOM GmbH Mängel innerhalb einer durch den Kunden gesetzten angemessenen, schriftlichen Nachfrist nicht beseitigt, ist dieser berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises im Verhältnis des Wertes der mangelfreien zu der mangelhaften Ware (Minderung) zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt ALBAKOM GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung, sowie die mit der Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleitungsfall nicht vorliegt, ist ALBAKOM GmbH berechtigt alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die ihr durch die Überprüfung entstanden sind. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma ALBAKOM GmbH berechnet.
  2. Alle weiteren oder anderen, als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

§9 Haftung und weitergehende Gewährleistung

Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgründen ausgeschlossen. Die Firma ALBAKOM GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet ALBAKOM GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadenrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern die Firma ALBAKOM GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden für ALBAKOM GmbH auf die Ersatzlieferung ihrer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen anfänglichem Unvermögen oder von ALBAKOM GmbH zu vertretener Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von ALBAKOM GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma ALBAKOM GmbH.

§10 Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

§11 Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Firma ALBAKOM GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§12 Umtausch

Stimmt die Firma ALBAKOM GmbH einem gewünschten Umtausch, auf den kein Rechtsanspruch besteht, zu, Hat der Kunde die gesamten damit verbundenen Kosten für Fracht und Wiedereinlagerung zu Tragen. Der Wiedereinlagerungskostenersatz beträgt 20 % des Warenwertes, aber mindestens 50,00 €, vorbehaltlich des Nachweises geringer Aufwendung durch den Kunden. Für Umtauschlieferungen auf Veranlassung der Firma ALBAKOM GmbH übernimmt sie die Kosten.

§13 Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung zu vereinbaren.

§14 Anwendbares Recht

  1. Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Firma ALBAKOM GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart, mit Ausnahme dem CISG, Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 11.04.1980.
  2. Soweit zulässig, insbesondere bei Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten im Sinne des HGB wird als Gerichtsstand Rostock vereinbart.
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