Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALBAKOM GmbH
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen werden stets ausschließlicher Inhalt der von ALBAKOM GmbH
abge-schlossenen Verkaufsverträge, sowie sämtlichen Leistungen und Lieferungen. Entgegenstehende
Vertragsbedingungen der Kunden von ALBAKOM GmbH gelten nur dann, wenn ALBAKOM GmbH dies
ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALBAKOM
GmbH gelten auch dann, wenn ALBAKOM GmbH in Kenntnis entgegenstehender Vereinbarungen ihrer Kunden
Lieferungen vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der vorbehaltlosen Entgegennahme der Lieferung
und Leistung der ALBAKOM GmbH gelten die Verkaufsbedingungen von ALBAKOM GmbH als angenommen.
Nebenabreden sowie Ergänzungen der mit den Kunden geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.
Das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis bedarf gleichfalls der Schriftform. Die Firma
ALBAKOM GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche aus den Geschäfts-verbindungen
abzutreten.
§2 Angebot/ Vertragsabschluß
|. Die Angebote der Firma ALBAKOM GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn ALBAKOM GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt. Die von
ALBAKOM GmbH erstellte Auftragsbestätigung enthält alle getroffenen Abreden und Nebenabreden. Bei
sofortiger Ausführung des Geschäfts gilt der Lieferschein/Rechnung als Auftragsbestätigung. Der
Liefer-schein/Rechnung enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Ist eine Bestellung als Angebot
gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kommt ein Vertrag nur mit schriftlicher Annahme zustande.
||. Die Verkaufsbedingungen der ALBAKOM GmbH haben Geltung auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit den Kunden der ALBAKOM GmbH.
|||. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung der Firma ALBAKOM GmbH sind zulässig,
soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von ALBAKOM GmbH zumutbar sind. Die
Firma ALBAKOM GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit dem technischen Fortschritt dienende
Konstrukti-onsänderungen vorzunehmen.
§ 3 Preis, Service
|. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto ab Geschäftssitz der Firma ALBAKOM GmbH in
Rostock, ausschließlich Versand und Verpackung; letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.
Transportversicherung, Montage und Einweisungskosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie vom
Kunden schriftlich in Auftrag gegeben worden sind. Die Art des Versandes wird von ALBAKOM GmbH
bestimmt, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Sämtliche zusätzliche
Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei
Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen
während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen ALBAKOM GmbH zur Preisanpassung.
||. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der Firma ALBAKOM GmbH
enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und zwar nach der jeweils
gültigen Mehr-wertsteuer.
|||. Im Falle des unberechtigten Rücktritts des Kunden sind die der Firma ALBAKOM GmbH
nachweislich entstandenen Aufwendungen zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags in Höhe
von 2 % des Auftragswertes zu erstatten. Diese Ansprüche bestehen vorbehaltlich weiterer
Schadensersatzan-sprüche der Firma ALBAKOM GmbH.
|V. Serviceleistungen und übrige Kundendienstleistungen übernimmt die Firma ALBAKOM GmbH nur
nach gesonderter Vereinbarung.
§ 4 Liefer-/Leistungszeit
|. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum
der Auf-tragsbestätigung. Die Firma ALBAKOM GmbH verpflichtet sich, Lieferzeiten nach bestem Wissen
anzugeben und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung einzuhalten. Vereinbarte Lieferfristen
gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, nicht als kaufmännisches
Fixgeschäft. Bei Verspätungen, insbesondere bei Verzögerung in der Selbstlieferung, hat der Kunde
nur ein Rücktritts-recht nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Teillieferungen und Leistungen
sind zulässig. Liefer-verzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu
zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen
Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten.
||. Wird von der Firma ALBAKOM GmbH bei einem von ihr nachweislich abgeschlossenen
Deckungsge-schäft binnen 6 Monaten dem Kunden genannten Liefertermin nicht beliefert, so ist die
Firma ALBAKOM GmbH berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden
wird ALBA-KOM GmbH die
entsprechenden Ansprüche gegen ihren Lieferanten abtreten.
|||. Falls die Firma ALBAKOM GmbH aus von ihr zu vertretenen Gründen in Verzug gerät, so ist
in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ihre Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Forderungen aus Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Haftung auf Schadenersatz ist auf
den Betrag beschränkt, der typischerweise bei Geschäften, die dem vorliegenden Vertrag entsprechen,
entstehen kann. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so begründet
Lieferverzug, den ALBAKOM GmbH zu vertreten hat, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur
das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
|V. Teillieferungen sind zulässig. Bei unberechtigter Verweigerung der Annahme, auch von
Teillieferun-gen, tritt Schuldnerverzug ein. Wenn sich der Kunde in Verzug befindet, ist ALBAKOM
GmbH berechtigt, die angebotene Ware bei sich oder bei Dritten einzulagern und die verkehrsüblichen
Lagerkosten bzw. weitere entstehende Mehrkosten zu fordern. Mit Eintritt des Verzuges geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
V. Die erneuerte Anlieferung der nicht angenommenen Ware kann nach Wahl von ALBAKOM GmbH von
Vorkasse einschließlich des Verzugsschadens oder Sicherheitsleistung für den Kaufpreis sowie der
Lagerkosten abhängig gemacht werden. Falls sich der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug
befindet, so behält sich ALBAKOM GmbH vor, weitere Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorkas-se
oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 5 Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden
Person übergehen worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ALBAKOM GmbH verlassen hat. Bei
Sendungen an ALBAKOM GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis
zum Eintreffen der Ware bei ALBAKOM GmbH.
§ 6 Zahlungsbedingung
|. Die Rechnungen der Firma ALBAKOM GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig und zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden
Bestimmungen des Käufers. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ALBAKOM GmbH über den
entsprechenden Beitrag der berechneten Lieferung/Leistung verfügen kann. Im Falle von Schecks oder
Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Schecks oder Wechsel ordnungsgemäß eingelöst
wurden.
||. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine
Gegenansprüche unbestritten, von ALBAKOM GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
|||. Kommt der Kunde in Verzug, so ist ALBAKOM GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der
von ALBAKOM GmbH zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
|. Die von der Firma ALBAKOM GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden
Forderun-gen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes und bis zur Einlösung aller
zahlungshalber gegebe-nen Wechsel und Schecks Eigentum der Firma ALBAKOM GmbH. Bei laufender
Rechnung gilt das Vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
||. Die Be- und Verarbeitung der von ALBAKOM GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum
stehen-der Waren im ordentlichen Geschäftsbetriebe ist zulässig. Unzulässig ist jedoch die
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von ALBAKOM GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren. Die Be- und Verarbeitung der von ALBAKOM GmbH gelieferten noch in deren Eigentum stehender
Waren erfolgt im Auftrag der ALBAKOM GmbH, ohne das daraus Verbindlichkeiten für die Firma ALBAKOM
GmbH erwachsen können Bei Einbau der von ALBAKOM GmbH gelieferten Waren in andere Waren durch den
Käufer wird die Firma ALBAKOM GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis
des durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
|||. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma ALBAKOM GmbH
sofort zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Der Kunde trägt die
Kosten aller gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehrmaßnahmen. Wenn ein
Kostenerstattungsanspruch gegen einen Dritten besteht, haftet der Kunde für den Ausfall der Firma
ALBAKOM GmbH, wenn der Erstat-tungsschuldner nicht in der Lage ist, die Kosten zu erstatten.
Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware abzuwehren
und den Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes hinzuweisen.
|V. Die Firma ALBAKOM GmbH wird auf Verlangen ihre Sicherheiten (Vorbehaltsware) nach ihrer
Wahl freigegeben, wenn der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
über-steigt.
§ 8 Gewährleistung
|. Die Firma ALBAKOM GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen
Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die
technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaf-ten dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann
gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ALBAKOM GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Firma
ALBAKOM GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind insbe-sondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte
Abnutzung und normalen Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch/Bedienungsfehler und fahrlässiges
Verhalten des Kunden/Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluß an
ungeeignete Stromquellen/Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte
Überspannungen/Feuchtigkeit aller Art/falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese
Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn
die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, dadurch der Fehler zumindest
mit verursacht worden ist. Schließlich entfällt die Gewährleistung, wenn Serien-nummer,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unersichtlich gemacht werden. Die
Gewährleitungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Die Gefahr im vorbenannten
Sinne geht mit der Absendung bzw. Bereitstellung der Kaufsache über. Diese Frist ist eine
Verjährungs-frist und erstreckt sich auch auf Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, ausgenommen sind
jedoch Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§823 BGB). Gewährleistungsansprüche sind nicht
übertragbar. Unabhängig davon gibt die Firma ALBAKOM GmbH etwaige weitergehende Garantie- und
Gewährlei-tungszusagen der Hersteller im vollen Umfang an den Kunden weiter, jedoch ohne dafür
selbst einzu-stehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma ALBAKOM GmbH Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Ersetzte und insoweit ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Firma
ALBAKOM GmbH über. Falls die Firma ALBAKOM GmbH Mängel innerhalb einer durch den Kunden gesetzten
angemessenen, schriftlichen Nachfrist nicht beseitigt, ist dieser berechtigt, entweder die
Rückgängigma-chung des Vertrages (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises im
Verhältnis des Wertes der mangelfreien zu der mangelhaften Ware (Minderung) zu verlangen. Im Falle
der Nach-besserung übernimmt ALBAKOM GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der
Nachbesserung, sowie die mit der Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert
nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleitungsfall nicht vorliegt, ist ALBAKOM GmbH berechtigt alle Aufwendungen ersetzt zu
verlangen, die ihr durch die Überprüfung entstanden sind. Kosten der Überprüfung und Reparatur
werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma ALBAKOM GmbH berechnet.
||. Alle weiteren oder anderen, als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des
Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung und weitergehende Gewährleistung
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden -gleich aus welchem Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Firma ALBAKOM GmbH haftet
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere
haftet ALBAKOM GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der
Ausschluß gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, Verletzung
von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht,
wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadenrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern die Firma ALBAKOM GmbH
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und
Personenschäden für ALBAKOM GmbH auf die Ersatzlieferung ihrer Produkthaftpflichtversicherung
begrenzt. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz und wegen anfänglichem Unvermögen oder von ALBAKOM GmbH zu vertretener
Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von ALBAKOM GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
auch für die persönlich Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Firma ALBA-KOM GmbH.
§ 10 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches,
unbeschränktes Nutzrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei
Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden.
§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung,
Organisationsver-schulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma ALBAKOM GmbH nur, wenn
ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 12 Umtausch
Stimmt die Firma ALBAKOM GmbH einem gewünschten Umtausch, auf den kein Rechtsanspruch
besteht, zu, Hat der Kunde die gesamten damit verbundenen Kosten für Fracht und Wiedereinlagerung
zu Tragen. Der Wiedereinlagerungskostenersatz beträgt 20 % des Warenwertes, aber mindestens €
50,00, vorbehaltlich des Nachweises geringer Aufwendung durch den Kunden. Für Umtauschlieferungen
auf Veranlassung der Firma ALBAKOM GmbH übernimmt sie die Kosten.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestim-mungen nicht. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine
der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung zu vereinbaren.
§ 14 Anwendbares Recht
|. Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Firma ALBAKOM GmbH und ihren Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart, mit Ausnahme dem CISG, Wiener
Überein-kommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 11.04.1980.
||. Soweit zulässig, insbesondere bei Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten im Sinne des HGB
wird als
Gerichtsstand Rostock vereinbart.